Klasse A:
Krafträder mit und
ohne Beiwagen. Begrenzung für 18 - 24-jährige bis zum
Ablauf von 2 Jahren auf weniger als 25 KW und einem
Leistungsgewicht von weniger als 0,16 KW/Kg.
Klasse A1:
Krafträder mit
einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer
Motorleistung von nicht mehr als 11 KW
(Leichtkrafträder). |
Kraftradausbildung
durch
aktive
Motorradfahrlehrer
|